Bundeskriminalamt (BKA)

  • Datum:20. April 2007

Wo kann ich Anzeige erstatten?

Sie können bei jedem Polizeivollzugsbeamten und bei jeder örtlichen Polizeidienststelle Anzeige erstatten. Zuständig sind in den meisten Fällen die Beamten der jeweiligen Länderpolizeien.