Bundeskriminalamt (BKA)

  • Datum:01. September 2017

Wie und wann wird ein Datensatz im polizeilichen Informationsverbund gespeichert?

Die zuständige Polizei, die in einem Fall ermittelt, prüft die von ihr erhobenen Daten auf Relevanz für eine Speicherung im polizeilichen Informationsverbund. Wird die Relevanz und Rechtmäßigkeit der Einstellung des jeweiligen Datums festgestellt, wird dieses durch die zuständige Dienststelle gespeichert und eine angemessene Laufzeit für die Speicherung des Datums technisch vergeben, wobei nach Zweck der Speicherung sowie Art und Schwere des Sachverhalts zu unterscheiden ist.

Das BKA selbst ist an der Bewertung, Eingabe und Speicherung von Daten durch die anderen Verbundteilnehmer nicht beteiligt.