Bundeskriminalamt (BKA)

  • Datum:01. September 2017

Wie erfährt die Polizei (speichernde Stelle) von einem Freispruch oder einer Verfahrenseinstellung?

Um über die weitere Speicherung entscheiden zu können, muss die Sachbearbeiterin oder der Sachbearbeiter bei der Polizei wissen, was die Gründe für die Beendigung des Verfahrens waren. Schließlich kann man nur so feststellen, ob der Betroffene einen Freispruch bzw. eine Einstellung „erster Klasse“ erhalten hat oder nicht.

Diese Information befindet sich i. d. R. bei der Staatsanwaltschaft (StA). Die StA ist wiederum gem. § 482 StPO i.V.m. Nr. 11 der Anordnung über die Mitteilung in Strafsachen (MiStra) verpflichtet, die Polizei über den Ausgang des Strafverfahrens zu unterrichten.