Bundeskriminalamt (BKA)

  • Datum:01. September 2017

Was ist der Unterschied zwischen dem polizeilichen Informationsverbund und der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS)?

Die PKS ist eine sogenannte Ausgangsstatistik. Das bedeutet, dass in ihr nur die der Polizei in einem Jahr bekannt gewordenen und durch sie endbearbeiteten Straftaten, einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche und der vom Zoll bearbeiteten Rauschgiftdelikte, abgebildet werden und eine statistische Erfassung erst bei Abgabe an die Staatsanwaltschaft erfolgt.

Im polizeilichen Informationsverbund sind hingegen alle Daten gespeichert, die für polizeiliche Ermittlungen oder Gefahrenabwehr relevant sind und sog. Verbundrelevanz haben, d.h. die Datenverarbeitung bspw. für die Verhütung und Verfolgung von Straftaten mit länderübergreifender, internationaler oder erheblicher Bedeutung erforderlich ist (§ 30 Abs. 1 BKAG).