Bundeskriminalamt (BKA)

  • Datum:01. September 2017

Wer kontrolliert, ob personenbezogene Daten rechtmäßig bei der Polizei gespeichert sind?

Die Bundes- und Landesdatenschutzbeauftragten führen regelmäßig Kontrollen bei den Polizeibehörden von Bund und Ländern durch. Kontrollen der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) bzw. der Datenschützer der Länder haben in der Vergangenheit zur Überprüfung von Speicherungen in verschiedenen Bereichen geführt. Wenn unrechtmäßige Speicherungen festgestellt wurden, wurden diese gelöscht.

Zudem führen die behördlichen Datenschutzbeauftragten der Landespolizeien, des BKA , der BPOL und des Zolls eigene Kontrollen durch. Sie beraten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hinsichtlich des datenschutzkonformen Umgangs mit personenbezogenen Daten. Zudem wirken sie mit Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen darauf hin, unrechtmäßige Speicherungen zu erkennen und die Rechtmäßigkeit zukünftiger Speicherungen sicherzustellen.

Im BKA beispielsweise untersteht dem behördlichen Datenschutzbeauftragten eine eigene Organisationseinheit, in der mehrere Juristinnen und Juristen sowie Kriminalbeamtinnen und -beamte des gehobenen Dienstes sowie Tarifbeschäftigte mit diesen Aufgaben betraut sind.