Bundeskriminalamt (BKA)

  • Datum:01. September 2017

Kann ich Auskünfte über Daten von anderen/fremden Personen erhalten?

Nein! Aus datenschutzrechtlichen Gründen, insbesondere dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung, ist das BKA grundsätzlich nicht befugt, Auskünfte über Dritte an Privatpersonen weiterzugeben. Dies gilt nicht nur für Auskünfte zu laufenden Verfahren, sondern natürlich auch für „Negativ-Auskünfte“, also z.B. die Auskunft, ob überhaupt ein Verfahren besteht oder nicht.