Bundeskriminalamt (BKA)

  • Datum:15. April 2013

Darf die Annahme von Bargeld verweigert werden?

Für das Zahlungssystem ist es unerlässlich, dass Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel überall akzeptiert wird. So kann jeder frei wählen, wie er bezahlen will, und Menschen ohne Zugang zu elektronischen Zahlungssystemen werden nicht benachteiligt. Einzelhändler und andere Geschäfte dürfen Bargeldzahlungen nicht ablehnen – außer, beide Parteien haben sich vorab auf eine andere Zahlungsweise geeinigt. Grundsätzlich müssen staatliche Stellen und öffentliche Dienstleister ebenfalls Bargeld annehmen, sofern es im Gesetz nicht anders geregelt ist. Praxisbeispiel: Sofern ein berechtigter Grund wie die Reduzierung des Kassenbestandes (Wechselgeld) vorliegt und entsprechende Schilder oder Aushänge auf die Verweigerung der Akzeptanz hinweisen, kann beispielsweise ein Tankstellenbetreiber die Annahme von 500 Euro Banknoten ablehnen.

Bei Euro-Münzen handelt es sich um ein "eingeschränktes" Zahlungsmittel. Aus diesem Grund müssen Münzen beim Bezahlvorgang nicht in unbegrenzter Menge akzeptiert werden.