Bundeskriminalamt (BKA)

  • Datum:15. April 2013

Wie verhalte ich mich, wenn ich Falschgeld erhalten habe?

Zu Ihrem Schutz und zur Bekämpfung der Falschgeldkriminalität rät das Bundeskriminalamt:

  • Geben Sie Falschgeld keinesfalls an den Einreicher/Verausgaber zurück oder an andere Personen weiter. Sie könnten sich dadurch selbst strafbar machen!
  • Händigen Sie dem Verausgaber keine Ware aus! Für Falschgeld gibt es keinen (monetären) Ersatz.
  • Prägen Sie sich das Aussehen des Einzahlers ein. Notieren Sie sich - wenn erkennbar - das Kfz-Kennzeichen oder andere Besonderheiten.
  • Stecken Sie das Falschgeld in einen Briefumschlag oder eine leere Tüte. Fingerabdrücke sind wichtige Spuren!
  • Verständigen Sie umgehend die Polizei und beschreiben Sie den Verausgaber so detailliert wie möglich – auch wenn der Verausgaber beteuern sollte, das Falschgeld selbst nicht als solches erkannt zu haben. Nur bei konsequenter Benachrichtigung der Polizei können Täter entlarvt werden, die sich als vermeintliche Geschädigte ausgeben.

Prinzipiell gilt jedoch: Unternehmen Sie nichts, wodurch Sie sich selbst oder andere Personen in Gefahr bringen!