Bundeskriminalamt (BKA)

  • Datum:15. April 2013

Kann Falschgeld auch von Geldautomaten ausgegeben werden?

Die Kreditinstitute und Geldbearbeitungsunternehmen wurden gesetzlich verpflichtet, Geldautomaten nur mit von zertifizierten Maschinen geprüften Banknoten zu befüllen. Bei Einhaltung dieser Verpflichtung kann kein Falschgeld in die Geldausgabeautomaten gelangen bzw. ausgezahlt werden.

Automaten, an denen Sie Geld einzahlen und abheben können, verfügen über eine sichere - von der Bundesbank zertifizierte - Prüftechnik, die eine Ausgabe von nicht umlauffähigem Geld oder Falschgeld verhindert.