Bundeskriminalamt (BKA)

  • Datum:15. April 2013

Erhalte ich für beschädigtes Euro-Bargeld Wertersatz?

Im Gegensatz zum Falschgeld können Sie für beschädigtes echtes Geld Wertersatz erhalten. Beschädigungen des Geldes können durch die unterschiedlichsten Einwirkungen (Mitwaschen von Banknoten, Feuer, Hochwasser, Chemikalien, etc.) entstehen.

Die Bundesbank leistet für beschädigte Euro- und DM-Banknoten dann Ersatz, wenn entweder mehr als die Hälfte des Geldscheins vorgelegt oder nachgewiesen wird, dass die fehlenden Teile vernichtet wurden. Absichtlich beschädigte Banknoten sowie Banknoten, die von Stellen der Bundesbank oder von anderen nationalen Zentralbanken bereits umgetauscht und entwertet wurden, werden nicht ersetzt.

Beschädigte Cent- und Euro-Münzen sowie Deutsche Pfennig- und Deutsche Mark-Münzen werden von der Bundesbank ebenfalls ersetzt, soweit sie weder verfälscht, durchlöchert noch in anderer Weise als durch den gewöhnlichen Umlauf im Gewicht verringert sind. Nicht ersetzt werden D-Mark- und Euro-Münzen, die von Stellen der Deutschen Bundesbank oder anderen nationalen Zentralbanken bereits umgetauscht und entwertet wurden.