Bundeskriminalamt (BKA)

  • Datum:15. April 2013

Kann ich auch mit Euro-Gedenk- und Sammlermünzen bezahlen?

Im März 2004 wurde in Griechenland anlässlich der Olympischen Sommerspiele 2004 erstmals eine 2-Euro-Gedenkmünze ausgegeben.

Abbildung einer 2-Euro-Gedenkmünze Olympische Sommerspiele 2004 Abbildung einer 2 Euro-Gedenkmünze Olympische Spiele 2004

Gedenkmünzen sind spezifische Umlaufmünzen , deren nationale Seite durch ein anderes Münzbild ersetzt wird.

Die Ausgabe von Gedenkmünzen ist derzeit auf 2-Euro-Nominale beschränkt. Die nationalen Motive können von jedem Euro-Mitgliedsstaat selbst bestimmt werden. Alle von den Euro-Mitgliedsstaaten herausgegebenen 2-Euro-Gedenkmünzen sind im gesamten Währungsraum gesetzliches Zahlungsmittel.

In Abgrenzung zu den Euro-Umlaufmünzen und den 2-Euro-Gedenkmünzen, sind Euro-Sammlermünzen (z. B. 5-, 10- oder 20 Euro-Münzen) nicht für den Umlauf bestimmt. Diese müssen sich hinreichend von den Euro-Umlaufmünzen unterscheiden und dürfen im Nennwert sowie weiteren charakteristischen Merkmalen nicht einer Umlaufmünze entsprechen. Euro-Sammlermünzen sind nur in ihrem Ausgabestaat (und somit nicht im gesamten Währungsraum) gesetzliches Zahlungsmittel.