Bundeskriminalamt (BKA)

  • Datum:11. November 2009

Was ist von den Jobangeboten für eine Tätigkeit als "Finanzagent" zu halten?

Professionelle Geldwäscher und Betrüger werben Finanzagenten mit einer Anstellung als „Trader“ oder „Assistent“ für Kryptowerte. Die Finanzagenten erhalten dann bspw. Zahlungseingänge auf ihr Bankkonto oder Handelskonto bei einer Krypto-Handelsplattform, die sie entweder an Dritte übertragen oder zum Kauf von Kryptowerten verwenden sollen. In der Regel erhalten sie zusätzlich Einzahlungen von Kryptowerten auf ihr Handelskonto, die verkauft und auf ein Bankkonto ausgezahlt werden sollen.
Bekanntlich handelt es sich bei den Zahlungseingängen um Gelder, die aus Straftaten stammen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt davor, auf vermeintlich lukrative Jobangebote für eine Tätigkeit als "Finanzagent" einzugehen. Finanzagenten droht die Gefahr, wegen Geldwäsche und unerlaubten Erbringens von Finanzdienstleistungen strafrechtlich belangt zu werden.