Bundeskriminalamt (BKA)

  • Datum:11. November 2009

Wie verhalte ich mich, wenn ich Kinderpornografie im Internet finde?

Alle Behörden und Beamten des Polizeidienstes sind verpflichtet, Strafanzeigen entgegenzunehmen. Wenngleich dies auch für das Bundeskriminalamt gilt, müssen die beim BKA eingehenden Strafanzeigen an die jeweils zuständige Polizeibehörde auf Länderebene weitergeleitet werden, da es eine ausdrückliche zentrale bzw. bundesweite Zuständigkeit für die Verfolgung der Kriminalität im Internet nicht gibt.

Um dadurch entstehende Verzögerungen zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, sich an Ihre örtliche Polizeidienststelle oder an das für Sie zuständige Landeskriminalamt zu wenden. Bei einer Mitteilung per E-Mail sollten Sie Ihre telefonische und postalische Erreichbarkeit angeben.

Bitte zeigen Sie Ihren Verdacht nur bei einer Dienststelle an und verzichten Sie darauf, über Mailinglisten andere User ebenfalls zur Anzeige aufzufordern. Durch die gleichzeitige Bearbeitung von identischen Sachverhalten bei mehreren Behörden werden ohnehin knappe Ressourcen unnötig belastet.

Von eigenen Recherchen raten wir Ihnen ab, da bei Seiten, die Kinderpornografie enthalten, bereits das Herunterladen ("Download") strafbar sein kann.