Was ist unter Kinderpornografie zu verstehen?
Kinderpornografische Inhalte gem. § 184b StGB i. V. m. § 11 Abs. 3 StGB sind:
- sexuelle Handlungen von, an oder vor einer Person unter vierzehn Jahren (Kind),
- die Wiedergabe eines ganz oder teilweise unbekleideten Kindes in aufreizend geschlechtsbetonter Körperhaltung oder,
- die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes eines Kindes.