Bundeskriminalamt (BKA)

  • Datum:16. Januar 2009

Was ist unter Kinderpornografie zu verstehen?

Kinderpornografische Inhalte gem. § 184b StGB i. V. m. § 11 Abs. 3 StGB sind:

  • sexuelle Handlungen von, an oder vor einer Person unter vierzehn Jahren (Kind),
  • die Wiedergabe eines ganz oder teilweise unbekleideten Kindes in aufreizend geschlechtsbetonter Körperhaltung oder,
  • die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes eines Kindes.