Bundeskriminalamt (BKA)

  • Datum:16. Januar 2009

Ist der Besitz / die Verbreitung von Pornografie in Deutschland strafbar?

Der Besitz von Kinderpornografie ist gemäß § 184b Abs. 3 StGB strafbar, wenn sie ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt.

Gemäß § 184b Abs. 4 StGB ist auch die versuchte Verbreitung und Herstellung von kinderpornografischen Inhalten nunmehr strafbar.

Der Besitz bzw. die Besitzverschaffung jugendpornografischer Inhalte ist gemäß § 184c Abs. 3 StGB unter Strafe gestellt, wenn er ein tatsächliches Geschehen wiedergibt.

Das Verbreitungsverbot ist im § 184b (kinderpornografische Inhalte) bzw. § 184c (jugendpornografische Inhalte) Strafgesetzbuch festgelegt, allerdings mit dem Unterschied, dass die Strafandrohung bei der Verbreitung von Kinderpornografie höher liegt.

Auch die versuchte Verbreitung und Herstellung von jugendpornografischen Inhalten ist gemäß § 184c Abs. 5 StGB unter Strafe gestellt.