Bundeskriminalamt (BKA)

  • Datum:09. Mai 2019

Was ist eine Öffentlichkeitsfahndung?

Bei der Öffentlichkeitsfahndung bitten Polizei und Staatsanwaltschaft um Unterstützung durch die Bevölkerung bei der Suche nach Personen oder Sachen. Gesucht werden meistens Personen. Dabei handelt es sich vorwiegend um Straftäter, außerdem kann nach Zeugen oder vermissten Personen gefahndet werden. Aber auch Gegenstände können mit Hilfe einer Öffentlichkeitsfahndung gesucht werden, etwa wenn sie als Beweismittel in einem Strafverfahren von Bedeutung sind.

Die Öffentlichkeitsfahndung beginnt mit einem Fahndungsaufruf. Darin wird um Hinweise und Zeugenaussagen gebeten. Hier verfolgt die Polizei einen medienübergreifenden Ansatz, der sowohl klassische Medien, wie Printmedien, Radio und Fernsehen, als auch Social Media, wie Twitter, Facebook und Instagram, berücksichtigt.

Die Öffentlichkeitsfahndung richtet sich in der Regel an die gesamte Bevölkerung. Im Einzelfall ist es aber auch möglich, nur einen begrenzten Personenkreis anzusprechen, z. B. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Hotels, Krankenhäusern oder Taxizentralen, Nutzerinnen und Nutzer regionaler öffentlicher Verkehrsmittel oder Personen mit bestimmten Interessen (Angler, Sammler, Reiter etc.). Auch breit angelegte Hausbefragungen der Polizei sind ein Mittel der Öffentlichkeitsfahndung.

Die Öffentlichkeitsfahndung kann zum Zweck der Strafverfolgung/-vollstreckung oder zur Gefahrenabwehr erfolgen. Bei der Fahndung zur Strafverfolgung/-vollstreckung steht die Suche nach Beschuldigten und Zeugen im Vordergrund. Bei der Fahndung zur Gefahrenabwehr ist es meist das Ziel, vermisste oder suizidgefährdete Personen zu suchen oder Personen zu finden, die eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen. Daneben kann auch die Identifizierung von unbekannten Toten oder hilflosen Personen mit Hilfe einer Öffentlichkeitsfahndung erfolgen.