Bundeskriminalamt (BKA)

  • Datum:09. Mai 2019

Wieso wird die Fahndung in sozialen Medien (nach wenigen Tagen) gelöscht?

Fahndungsaufrufe zum Beispiel über Facebook und Twitter sind ein schwerwiegender Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und erzielen in der Regel nur wenige Tage die Aufmerksamkeit der Bevölkerung. Daher beendet die Polizei ihre Öffentlichkeitsfahndungen dort meist nach kurzer Zeit. Auf der BKA-Webseite bleibt die Öffentlichkeitsfahndung grundsätzlich bis zur rechtlich vorgesehenen Löschung bestehen.

Generell müssen Öffentlichkeitsfahndungen in Social Media unverzüglich beendet werden, sobald das Fahndungsziel erreicht ist oder die Fahndung aus sonstigen Gründen beendet wird. Die Polizei prüft im Laufe einer Fahndung kontinuierlich, ob die Ausschreibungsvoraussetzungen, insbesondere in Social Media, noch gegeben sind.