Bundeskriminalamt (BKA)

  • Datum:09. Mai 2019

Warum zeigen wir bei der erfolgreichen Fahndung nach einem Opfer ermittelte Tatverdächtige nicht?

Ziel der Öffentlichkeitsfahndung nach Personen ist deren Auffinden. Ist der oder die Tatverdächtige identifiziert und lokalisiert, so ist das polizeiliche Ziel erreicht. Vorverurteilung und Selbstjustiz sollen vermieden werden. Letzten Endes ist es Aufgabe der Gerichte, über Täterschaft, Schuld und Strafzumessung zu urteilen.