Bundeskriminalamt (BKA)

  • Datum:09. Mai 2019

Besonderheiten bei Fahndungen im Bereich des sexuellen Missbrauchs von Kindern

Vor der Einleitung einer Öffentlichkeitsfahndung prüft die Polizei mögliche Maßnahmen, um die Identifizierung und Lokalisierung Tatverdächtiger schneller erfolgreich abzuschließen und den Missbrauch zu beenden.

Mögliche Maßnahmen sind beispielsweise der polizeiliche Informationsaustausch mit in- und ausländischen Polizeidienststellen oder die Einleitung einer begrenzten Öffentlichkeitsfahndung unter Personen, die beruflich viel mit Kindern arbeiten. Ein Beispiel ist die „Schulfahndung“, bei welcher Lehrerinnen und Lehrer gebeten werden, die (überarbeiteten) Fotos durchzusehen, ob sie ein Kind aus dem Unterricht wiedererkennen.

Darüber hinaus werden sichergestellte Aufnahmen (Bilder, Videos) vom sexuellen Missbrauch eines Kindes oder eines Jugendlichen auch mit bereits bekannten Aufnahmen aus früheren Ermittlungsverfahren verglichen.