Bundeskriminalamt (BKA)

  • Datum:09. Mai 2019

Welche Besonderheiten sind bei Fahndungen im Zusammenhang mit Sexualdelikten zu beachten?

Die Polizei veröffentlicht in Absprache und mit Genehmigung der Staatsanwaltschaft nur solche Bildausschnitte, die für die Identifizierung der Tatverdächtigen oder Opfer unbedingt nötig sind. Damit wird insbesondere die Würde der Opfer geschützt, es werden aber auch die Bürgerinnen und Bürger, deren Hilfe bei der Öffentlichkeitsfahndung erbeten wird, vor der Beeinflussung durch möglicherweise verstörendes Bildmaterial bewahrt.