Bundeskriminalamt (BKA)

  • Datum:23. Mai 2007

Wie wird der Datenschutz gewährleistet?

Um ein wirksames Vorgehen und ein hohes Maß an Datenschutz zu gewährleisten, haben sowohl die oder der Datenschutzbeauftragte des Bundeskriminalamtes als auch die oder der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit als unabhängige Behörde eine Beratungs- und Kontrollfunktion inne.

Die Verarbeitung der Fluggastdaten wird hierfür vollständig protokolliert und dokumentiert. Die oder der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat ebenso wie die oder der behördliche Datenschutzbeauftragte des Bundeskriminalamtes Zugang zu allen Daten, die von der Fluggastdatenzentralstelle verarbeitet werden. Die Protokolle werden umfassend und elektronisch auswertbar zur Datenschutzkontrolle gespeichert.