Bundeskriminalamt (BKA)

  • Datum:23. Mai 2007

Was versteht man unter schwerer Kriminalität?

Unter schwerer Kriminalität versteht man eine Straftat, die einer in Anhang II zur Richtlinie (EU) 2016/681 aufgeführten strafbaren Handlung entspricht und die mit einer Freiheitsstrafe im Höchstmaß von mindestens drei Jahren bedroht ist.

Liste der strafbaren Handlungen gem. Anhang II der Richtlinie:

  • Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
  • Menschenhandel
  • Sexuelle Ausbeutung von Kindern und Kinderpornografie
  • Illegaler Handel mit Drogen und psychotropen Stoffen
  • Illegaler Handel mit Waffen, Munition und Sprengstoffen
  • Korruption
  • Betrugsdelikte, einschließlich Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union
  • Wäsche von Erträgen aus Straftaten und Geldfälschung, einschließlich Euro-Fälschung
  • Computerstraftaten/Cyberkriminalität
  • Umweltkriminalität, einschließlich des illegalen Handels mit bedrohten Tierarten oder mit bedrohten Pflanzen- und Baumarten
  • Beihilfe zur illegalen Einreise und zum illegalen Aufenthalt
  • Vorsätzliche Tötung, schwere Körperverletzung
  • Illegaler Handel mit menschlichen Organen und menschlichem Gewebe
  • Entführung, Freiheitsberaubung und Geiselnahme
  • Diebstahl in organisierter Form oder mit Waffen
  • Illegaler Handel mit Kulturgütern, einschließlich Antiquitäten und Kunstgegenständen
  • Betrügerische Nachahmung und Produktpiraterie
  • Fälschung von amtlichen Dokumenten und Handel damit
  • Illegaler Handel mit Hormonen und anderen Wachstumsförderern
  • Illegaler Handel mit nuklearen und radioaktiven Substanzen
  • Vergewaltigung
  • Verbrechen, die in die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs fallen
  • Flugzeug- und Schiffsentführung
  • Sabotage
  • Handel mit gestohlenen Kraftfahrzeugen
  • Wirtschaftsspionage