Bundeskriminalamt (BKA)

  • Datum:26. Juli 2019

Was hat die Polizei mit den "Listen" getan?

Die Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder verfahren in Fällen der Sicherung oder des Bekanntwerdens solcher Datensammlungen bundesweit einheitlich. Als Zentralstelle der deutschen Kriminalpolizei ist das BKA für die zentrale Gefährdungsbewertung im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität zuständig. Findet das BKA solche Datensammlungen oder Listen zu Personen, Institutionen und Organisationen - beispielsweise bei Ermittlungsverfahren - oder wird das BKA von den anderen Sicherheitsbehörden über solche Aufstellungen informiert, sichtet es in einem ersten Schritt den jeweiligen Sachverhalt und nimmt eine individuelle Gefährdungseinschätzung vor. Diese Bewertung übermittelt das BKA dann in einem zweiten Schritt jeweils an die Polizeidienststellen aller Bundesländer. Diese nehmen unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und Erkenntnisse eine Bewertung im Einzelfall vor. Lediglich in Fällen, in denen dort gefährdungserhöhende Erkenntnisse vorliegen, werden nach konkreter Einzelfallprüfung individuelle Maßnahmen veranlasst (bspw. Unterrichtung der betroffenen Person bis hin zur Einleitung von Schutzmaßnahmen).