Bundeskriminalamt (BKA)

  • Datum:26. Juli 2019

Warum informiert die Polizei nicht alle Personen, die auf den "Listen" stehen?

Die Datensammlungen umfassen Daten zu mehreren zehntausend Personen, Institutionen und Organisationen, die zum Großteil aus öffentlich zugänglichen Quellen stammen. In der Regel lässt sich daraus keine Gefährdung ableiten. Würde die Polizei alle Betroffenen, die auf Listen oder in sonstigen Sammlungen auftauchen, informieren, hätten die Täter eines ihrer Ziele erreicht: Verunsichern und Angst schüren. Deshalb werden Personen grundsätzlich auch nur informiert, wenn weitere Erkenntnisse vorliegen, die eine konkrete Gefährdung begründen könnten.