Bundeskriminalamt (BKA)

  • Datum:22. Mai 2007

Wie verhalte ich mich als Geschädigte/r?

Bitte wenden Sie sich als Geschädigte/r mit Ihrem Sachverhalt an Ihre örtlich zuständige Polizeidienststelle und erstatten Anzeige.

Alle Behörden und Beamten des Polizeidienstes sind verpflichtet, Strafanzeigen entgegenzunehmen.

Wenngleich dies auch für das BKA gilt, sind die Aufgaben des BKA auf dem Gebiet der Strafverfolgung auf wenige, eng umrissene Bereiche beschränkt. Bei Straftaten mittels Social Engineering hat das BKA in der Regel keine unmittelbare eigene Ermittlungszuständigkeit, sondern leitet Informationen über Straftaten an die zuständigen Stellen im In- und Ausland weiter. Um Verzögerungen zu vermeiden, werden Geschädigte deshalb gebeten, sich direkt an die für ihren Wohnsitz zuständige Polizeidienststelle zu wenden.