Bundeskriminalamt (BKA)

  • Datum:02. Februar 2023

Handelt es sich um eine Vermisstensache im polizeilichen Sinne, wenn eine erwachsene Person den Kontakt z.B. zu seinen Angehörigen abbricht und seinen Aufenthaltsort nicht nennen möchte?

Nein. Wenn eine erwachsene Person sich bewusst dafür entscheidet, keinen Kontakt mehr zu Angehörigen, Freunden und Bekannten zu haben, dann ist das ihr gutes Recht. Jeder Erwachsene darf frei über seinen Aufenthaltsort bestimmen und muss diesen niemandem mitteilen.