Bundeskriminalamt (BKA)

  • Datum:21. November 2017

Wo kann ich eine Vermisstenanzeige erstatten?

Eine Vermisstenanzeige ist bei jeder örtlichen Polizeidienstelle möglich.
Grundsätzlich muss jede Polizeidienststelle eine Vermisstenanzeige aufnehmen und die notwendigen Maßnahmen einleiten.
Für die weitere Bearbeitung des Vermisstenfalls ist immer die Polizei am Wohnort des Vermissten zuständig. Sollte diese nicht mit der aufnehmenden Polizeidienststelle identisch sein, erhält sie alle notwendigen Informationen durch polizeilichen Nachrichtenaustausch. Der Anzeigenerstatter muss diesbezüglich nicht tätig werden.