Bundeskriminalamt (BKA)

  • Datum:02. Februar 2023

Wende ich mich an die örtliche Polizeidienststelle oder an das Bundeskriminalamt (BKA), wenn ich vermute, dass sich eine Person im Ausland befindet und nun vermisst wird?

Auch wenn Sie die vermisste Person im Ausland vermuten ist immer die örtliche Polizeidienststelle der zu wählende Ansprechpartner. Diese wird alle notwendigen Maßnahmen in die Wege leiten. Bei Bedarf werden von dieser dann weitere Stellen wie z. B. das BKA oder das Auswärtige Amt eingeschaltet, die dann weitergehende Maßnahmen einleiten können.