Bundeskriminalamt (BKA)

  • Datum:02. Februar 2023

An wen wende ich mich, wenn ich mich mit einer anderen Person im Ausland befinde und diese verschwindet?

Bei Vermisstenfällen, die sich im Ausland ereignen, sollte man umgehend eine Anzeige bei Polizei am Ort des Verschwindens erstatten. So können schnellstmöglich Suchmaßnahmen eingeleitet werden.
Die zuständige Polizei im Ausland wird in der Regel die deutschen Behörden auf dem Interpol-Weg über den Vermisstenfall informieren. So gelangen die Informationen zum Fall bei der deutschen Polizeidienststelle, die für den Vermissten zuständig ist. Durch diese können alle für die Bearbeitung des Falles notwendigen Daten auf deutscher Seite erhoben und den ausländischen Behörden zur Verfügung gestellt werden.

Bei Verständigungsproblemen im Ausland stellt die jeweilige deutsche Auslandsvertretung eine Liste mit Dolmetschern zur Verfügung.