Bundeskriminalamt (BKA)

  • Datum:02. Februar 2023

Wer ist mein Ansprechpartner, wenn ich eine Person im Ausland vermisse und die Vermisstenfahndung bereits eingeleitet ist?

Für die Bearbeitung eines Vermisstenfalles ist immer die Polizeidienststelle am letzten Wohn- oder Aufenthaltsort des Betroffenen in Deutschland zuständig. Die zuständige Polizeibeamtin/der zuständige Polizeibeamte bleibt die Ansprechperson für den Anzeigenerstatter, da bei der örtlichen Polizeidienststelle immer der aktuellste Sachstand zu einem Vermisstenfall vorliegt.