Bundeskriminalamt (BKA)

  • Datum:02. Februar 2023

Welche Rolle spielt das Bundeskriminalamt (BKA) im Zusammenhang mit Vermisstenfällen?

Wird eine Person in Deutschland als vermisst gemeldet, erfolgt die Sachbearbeitung durch die zuständige Polizeidienststelle am letzten Wohn- oder Aufenthaltsort in Deutschland. Die zuständige Polizeibeamtin/der zuständige Polizeibeamte bleibt die Ansprechperson für den Anzeigenerstatter, da bei der örtlichen Polizeidienststelle immer der aktuellste Sachstand zu einem Vermisstenfall vorliegt. Ergeben sich dort Hinweise, dass sich die Person im Ausland aufhalten könnte, wird ein Ersuchen mit der Bitte um das Einleiten von Ermittlungs-/Fahndungsmaßnahmen im Ausland über das BKA an die betreffende Interpol-Dienststelle gerichtet.

Werden deutsche Staatsangehörige im Ausland vermisst, erhält das BKA in der Regel Kenntnis durch die jeweilige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft, Generalkonsulat oder Konsulat) oder die entsprechende ausländische Interpol-Dienststelle. Das BKA leitet dann die Informationen an die Polizeidienststelle am Wohnort bzw. letzten bekannten Aufenthaltsort des Betroffenen in Deutschland weiter und stimmt alle erforderlichen Schritte ab. Sollte die vermisste Person nach Hause zurückgekehrt sein oder festgestellt werden, dass sie sicher und wohlauf ist, wird dies der ausländischen Polizei-Dienststelle mitgeteilt. Der Vermisstenfall ist damit erledigt.
Werden Personen aus dem Ausland vermisst, zu denen konkrete Bezüge nach Deutschland vorliegen, informiert das BKA die zuständige nationale Polizeidienststelle über den Vermisstenfall und ersucht um entsprechende Überprüfungen. Ermittlungsergebnisse werden der zuständigen ausländischen Polizeidienststelle auf dem Interpol-Weg mitgeteilt.