Bundeskriminalamt (BKA)

  • Datum:02. Februar 2023

Wer trägt die Kosten, wenn die Rückführung eines im Ausland angetroffenen vermissten Minderjährigen erfolgen soll?

Die Kosten für die Rückführung einer minderjährigen Person müssen vom Sorgeberechtigten getragen werden. Unter Umständen kann die deutsche Auslandsvertretung bei der Organisation auf Antrag gebührenpflichtig unterstützen.

Die Aufgabe der Polizei endet, sobald die vermisste Person angetroffen wurde und die Sorgeberechtigten über den aktuellen Aufenthaltsort informiert wurden. Die Fahndungsmaßnahmen werden dann eingestellt.