Bundeskriminalamt (BKA)

  • Datum:02. Februar 2023

Müssen Kosten, die evtl. für Suchmaßnahmen entstanden sind, vom Betroffenen oder dem Anzeigenerstattenden übernommen werden, wenn letztendlich kein Vermisstenfall vorgelegen hat und die Person unversehrt und eigenständig wiederauftaucht ist?

Es entstehen keine Kosten für den Betroffenen oder den Anzeigenerstatter, wenn die Polizei nach erfolgter Anzeige das Umsetzen von Suchmaßnahmen für erforderlich hält.