Bundeskriminalamt (BKA)

  • Datum:02. Februar 2023

Was passiert, wenn eine Person bereits so lange vermisst ist, dass sie aufgrund ihres Alters nicht mehr lebend angetroffen werden kann?

Wäre eine vermisste Person zwischenzeitlich so alt, dass sie nicht mehr lebend angetroffen werden kann bzw. ein Antreffen unwahrscheinlich ist (über 100 Jahre), erfolgt die Löschung der Ausschreibung im polizeilichen Fahndungssystem.
Unabhängig von der Fahndungsausschreibung bleiben die Daten zum Vermisstenfall inklusive aller personenbeschreibenden Informationen in einer polizeilichen Datei für Vermisste, unbekannte Tote und unbekannte hilflose Personen gespeichert. Damit ist sichergestellt, dass eine Identifizierung der Person bei einer Totauffindung möglich ist.