Bundeskriminalamt (BKA)

  • Datum:02. Februar 2023

Wann führt die Polizei zu vermissten Personen eine Öffentlichkeitsfahndung durch?

Ob öffentlich nach vermissten Personen gefahndet wird, prüft die Polizei in jedem Einzelfall individuell. Neben einer strengen Verhältnismäßigkeitsprüfung, d. h. es darf kein milderes, ähnlich Erfolg versprechendes Fahndungsmittel als die Veröffentlichung der Daten der vermissten Person geben, wird auch abgewogen, ob eine öffentliche Fahndung der vermissten Person mutmaßlich eher helfen oder eher schaden würde. Dies kommt insbesondere dann zum Tragen, wenn die öffentliche Fahndung neben gefahrenabwehrenden auch strafverfolgende Merkmale aufweist, z. B. wenn der Verdacht einer Entführung im Raum steht. Am Ende dieses individuellen Abwägungsprozesses steht dann die Entscheidung für oder gegen eine öffentliche Fahndung.