Bundeskriminalamt (BKA)

  • Datum:31. Oktober 2022

Was ist die sogenannte Vorratsdatenspeicherung?

Die sog. Vorratsdatenspeicherung (auch Mindestspeicherfristen) ist eine gesetzliche Regelung, die Internetzugangsdienste (Provider) verpflichtet, bestimmte Telekommunikationsverkehrsdaten für eine definierte Zeit für Zwecke der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung zu speichern. Bei diesen Daten handelt es sich um technische Daten - nicht um Inhalte der Kommunikation.

Diese Daten dürfen im Falle einer Straftat oder einer besonderen Gefährdungssituation unter gesetzlich geregelten Voraussetzungen im Einzelfall durch die Behörden bei den Providern angefragt werden. Ein direkter Zugriff durch die Polizei ist nicht möglich.

Die deutsche Regelung ist derzeit ausgesetzt.