Bundeskriminalamt (BKA)

  • Datum:20. April 2007

Was genau wird bei der sog. Vorratsdatenspeicherung gespeichert?

Es gibt verschiedene Datenarten, sogenannte Telekommunikationsverkehrsdaten, die durch die Provider nach der gesetzlichen Regelung zur sog. Vorratsdatenspeicherung erfasst werden:

  • Verbindungsdaten: Gespeichert wird die Rufnummer bzw. die Anschluss-/Gerätekennung des jeweiligen Gesprächspartners.
  • Standortdaten: Hieraus wird ersichtlich, in welcher Funkzelle ein Mobiltelefonnutzender zu Beginn eines Telekommunikationsvorgangs eingebucht war.
  • IP-Adressen:IP-Adresse“ steht für Internetprotokoll-Adresse und ist von den Verbindungs- und Standortdaten zu unterscheiden. Allein aus den gespeicherten IP-Adressen lassen sich keine Bewegungsprofile oder Ähnliches erstellen. Wenn sich ein Telekommunikationsgerät (z.B. ein Smartphone, Tablet oder PC) ins Internet einwählt, vergibt der Provider eine dynamische IP-Adresse. Dynamisch heißt in diesem Fall, dass die IP-Adresse nur so lange einem Anschluss zugeordnet ist, wie dessen Verbindung zum Internet ohne Unterbrechung besteht. Danach kann sie einem anderen Anschluss zugewiesen werden. Diese dynamische IP-Adresse besteht aus einer aus vier Blöcken gebildeten Ziffernfolge, mit der sich ein Nutzer im Internet technisch bewegt. Wenn der Provider diese IP-Adresse mit dem genauen Zeitstempel speichert, kann er diese rückwirkend noch dem Anschluss seines Kunden zuordnen, vergleichbar der Zuordnung einer Telefonnummer zu einem Kunden.