Bundeskriminalamt (BKA)

  • Datum:20. April 2007

Ist neben IP-Adresse und Portnummer auch die sog. Session-ID für die Identifizierung von durch Straftäter genutzte Anschlüsse wichtig?

Eine Session-ID ist ein technisches Hilfsmittel für Anbieter von Telemediendiensten, um Besucher von Websites eindeutig zu kennzeichnen: Ruft ein User eine bestimmte Website auf, die er zuvor bereits besucht hat, ermöglicht die Session-ID den Rückgriff auf die Daten der zuletzt durchgeführten Sitzung des Websitebesuchers. So können beispielsweise der Inhalt eines Warenkorbs, zuletzt angesehene Artikel oder Spracheinstellungen diesem User zugeordnet bzw. aus vergangenen Sitzungen übernommen werden.

Eine Session-ID wird vom jeweiligen Server, auf den zugegriffen wird, erzeugt und mit der Anfrage des Users an den Browser übertragen und dort gespeichert.

Die Session-ID ist zur Nutzeridentifizierung nicht erforderlich