Bundeskriminalamt (BKA)

  • Datum:20. April 2007

Wie lange werden IP-Adressen bei den Providern aktuell gespeichert?

Anders als in anderen europäischen Ländern wird in Deutschland aktuell keine Mindestspeicherfrist für IP-Adressen zum Zweck der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr umgesetzt. Derzeit speichern die Provider die Informationen daher nur aus geschäftlichen Gründen (z. B. für die Abrechnung oder Störungsbeseitigung). Dies sind im besten Fall vier bis sieben Tage, manchmal aber auch nur ein Tag oder wenige Stunden. Erhält die Polizei erst später - also nach Ablauf dieser Frist - Kenntnis von einer Straftat, sind die relevanten Daten zur IP-Adresse des Täters bei den Providern in der Regel bereits gelöscht und die Rückverfolgung der bekannten IP-Adresse zum Anschlussinhaber ist nicht mehr möglich. Das Auskunftsersuchen der Polizei läuft dann ins Leere.

Hierzu ein Beispiel aus der Praxis:

Im Phänomenbereich des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen liefert das NCMEC (National Center for Missing & Exploited Children) Hinweise auf strafbare Missbrauchsdarstellungen im Internet an das BKA. Mit den Hinweisen werden in der Regel IP-Adressen übermittelt. Das macht es möglich, schnell auf den Provider zuzugehen und ein Auskunftsersuchen zu stellen. Denn: Aufgrund der kurzen Speicherfrist mangels Mindestspeicherfristen ist Schnelligkeit ein entscheidender Faktor, um den Täter noch mit diesen Informationen zur IP-Adresse identifizieren zu können. Wenn dieser Ermittlungsschritt nicht erfolgreich verläuft, werden weitere aufwendige Ermittlungsmaßnahmen durchgeführt, um den Täter doch noch identifizieren zu können. Das BKA erreicht so eine Erfolgsquote der Ermittlungen von etwa 75 %. Wären die Informationen zur IP-Adresse aufgrund einer Speicherverpflichtung noch vorhanden, wäre die Misserfolgsquote von 25 % erheblich niedriger.

Zum Vergleich Zahlen aus dem Bereich Hasskriminalität: Nach Erfahrungswerten des BKA liegt die Erfolgsquote bei Ermittlungen hier nur noch bei rund 50 %, wenn keine Bestands- oder Nutzungsdaten - also auch keine IP-Adressen – direkt mit dem Hinweis zur Verfügung gestellt wurden. Denn: Hier müssen zunächst Abfragen erfolgen, was Zeit in Anspruch nimmt und somit die Wahrscheinlichkeit, dass noch Informationen zur Identifizierung des Täters beim Provider vorhanden sind, verringert. Und: Wenn die IP-Adressen fehlen, werden die Ermittlungen aufwendiger und mehr Ermittlungen laufen ins Leere.

Ohne Mindestspeicherfristen von IP-Adressen wird der Aufwand bei den Ermittlungen also deutlich größer und die Aussicht auf Erfolg geringer.