Bundeskriminalamt (BKA)

Zero Discrimination Day: ein Zeichen gegen Diskriminierung

  • Datum:01. März 2019

Der Zero Discrimination Day am 1. März soll daran erinnern, dass niemand aufgrund von Geschlecht, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität diskriminiert werden darf.

Auch wir als Polizeibehörde sind uns unserer besonderen gesellschaftlichen Verantwortung bewusst: 2014 hat das Bundeskriminalamt zusammen mit der damaligen Beauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration, Aydan Özoǧuz, die Charta der Vielfalt unterzeichnet. Mit ihr bekennt sich das BKA ausdrücklich zu einem Arbeitsumfeld, das frei ist von Vorurteilen, in dem alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Wertschätzung erfahren und in dem gegenseitiger Respekt gewährleistet ist.

Das Bundeskriminalamt fördert die Vielfalt und interkulturelle Kompetenz auf allen Ebenen innerhalb und außerhalb der eigenen Behörde. Wir betrachten Vielfalt als Stärke. Deshalb leben wir eine offene, tolerante Kultur – für Diskriminierung ist im BKA kein Platz!

Setzen auch Sie ein Zeichen gegen Diskriminierung!

Weiterführende Links zu diesem Thema auf unserer Homepage:

https://www.bka.de/DE/KarriereBeruf/BKAALsArbeitgeber/VielfaltIntegration/vielfaltIntegration_node.html

https://www.bka.de/DE/Presse/Listenseite_Pressemitteilungen/2014/Presse2014/140516_Spektrum.html