Bundeskriminalamt (BKA)

Was hat das BKA mit dem G7-Gipfel zu tun?

  • Datum:17. Mai 2022

Die Bundesrepublik Deutschland hat in diesem Jahr den Vorsitz der G7-Staaten inne. Die G7 versteht sich als Wertegemeinschaft, deren Mitglieder sich zu Freiheit, Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie Wohlstand und nachhaltiger Entwicklung bekennen. Die Staats- und Regierungschefs nutzen die jährlichen Gipfeltreffen, um sich im persönlichen Gespräch zu globalen politischen Fragen auszutauschen und gemeinsame Positionen und Ziele abzustimmen. Damit einher geht jedoch nicht nur der diesjährige G7-Gipfel im Schloss Elmau (Bayern) vom 26. - 28. Juni 2022, sondern auch eine Vielzahl von Fachminister/-innenkonferenzen, u.a. die Konferenz der G7-Außenminister/-innen vom 12. - 14. Mai 2022 in Weissenhaus/Schleswig-Holstein, bei der ressortspezifische Themen im Gesamtkomplex der G7 besprochen werden.

Doch was hat das BKA damit zu tun?

Dem Bundeskriminalamt obliegt gem. § 6 BKAG der erforderliche Personenschutz für die Mitglieder der Verfassungsorgane des Bundes und deren ausländischer Gäste sowie der innere Schutz der Aufenthaltsorte dieser Personen. Daraus ergibt sich auch eine Zuständigkeit des BKA aus Anlass des G7-Gipfels sowie der weiteren G7-Fachministerkonferenzen. Für diesen Schutz ist grundsätzlich die Sicherungsgruppe des BKA zuständig, im Rahmen der G7-Treffen wird diese aufgrund der Anzahl und des Umfangs der Treffen auch durch andere Fachbereiche des BKA unterstützt.

Du möchtest mehr über die Sicherungsgruppe und ihre Aufgaben erfahren? Weitere Informationen findest du auf unserer Homepage: www.bka.de/SG