Bundeskriminalamt (BKA)

Bundeskriminalamt warnt vor Teppichbetrügern

Ansatz für Kontaktaufnahme der Täter ist oft Kauf im Ausland

  • Datum:10. Mai 2004

Vorsicht bei Haustürgeschäften: Dem Bundeskriminalamt (BKA) sind zunehmend Straftaten bekannt geworden, bei denen die Täter minderwertige Teppiche verkaufen - oder gegen Hinterlegung dieser Ware als Pfand hohe Darlehen erschwindeln. Allein in den ersten Monaten dieses Jahres wurden dem BKA 85 Straftaten mit einem Schaden von rund 900.000 Euro bekannt (im Jahr 2003 waren es 308 Fälle mit einer Schadenssumme von 3,5 Millionen Euro; 2002: 159 Fälle mit 1,8 Millionen Euro Schaden).

Die Täter geben sich häufig als Vertreter von im In- oder Ausland ansässigen Teppichgeschäften aus, die Restposten von Messen "günstig" anbieten. Oft geben die Täter vor, eine Warenladung hochwertiger Teppiche beim deutschen Zoll auslösen zu müssen.

Die Waren, die dann verkauft oder für ein - angeblich kurzfristiges - Darlehen hinterlegt werden, sind in der Regel ihren Preis nicht wert, maschinell hergestellt oder bestenfalls Stücke aus minderwertiger China-Seide. Schadenssummen von 20.000 bis mehr als 100.000 Euro sind nicht selten.

Häufig wählen die Täter Personen als Opfer aus, die während eines Urlaubs im Ausland - etwa in der Türkei, Tunesien oder Marokko - Teppiche gekauft haben und die bei Firmen dort als Kunden registriert sind. Um das Vertrauen der Opfer in Deutschland zu erwerben, werden bei der Kontaktaufnahme mitunter Kopien von Kaufverträgen, Lieferscheinen, Kundenkarteikarten und Original- oder Fantasie-Visitenkarten vorgezeigt. Abschließende Erkenntnisse, wie die Täter in den Besitz der Unterlagen gelangen, liegen bisher nicht vor.

Potenzielle Opfer werden häufig vor dem persönlichen Besuch angerufen. Durch geschicktes Ausfragen gelingt es den Tätern, Details zu stattgefundenen Teppichkäufen in Erfahrung zu bringen. Die Täter haben weiterhin in mehreren Fällen die Gutmütigkeit einiger älterer Menschen ausgenutzt.
Mit Überredungskunst und fantasievollen Begründungen wird das Herausgeben von Bargeld erreicht. Beispiele dafür:

  • Im Rahmen einer Sonderaktion oder Geschäftsauflösung werden "guten Kunden" besonders günstige Waren angeboten,
  • für eine angeblich dringend erforderliche Operation oder für den Aufbau einer durch ein Erdbeben zerstörten Teppichfabrik wird Bargeld benötigt.

Das Bundeskriminalamt warnt dringend vor solchen Haustürgeschäften und rät:

  • Lassen Sie sich bei Telefonaten oder Kontakten mit angeblichen Vertretern von Teppichgeschäften nicht unter Zeitdruck setzen. Klären sie den Sachverhalt durch Rückruf in dem Teppichgeschäft unter der Ihnen bekannten - nicht der vom Anrufer angegebenen - Telefonnummer. Sollte eine Klärung nicht möglich sein, informieren Sie die Polizei und sprechen das weitere Vorgehen ab.
  • Beziehen sich die Anrufer auf einen "Urlaubskauf" im Ausland, sollte grundsätzlich die Polizei informiert werden, da diese Firmen in der Regel ihre Ware in Deutschland nicht vermarkten.
  • Händigen Sie Fremden, die sich als "Vertrauenspersonen" von Teppichfirmen ausgeben, niemals Bargeld aus oder kaufen aus Gefälligkeit angeblich hochwertige Waren.
  • Erstatten Sie grundsätzlich Anzeige bei der Polizei, wenn Sie vermuten, auf den "Teppichtrick" hereingefallen zu sein.
  • Merken Sie sich Daten, die für die Polizei zur Aufklärung der Straftat hilfreich sind, beispielsweise Täterbeschreibungen (Geschlecht, Alter, besondere Merkmale), Kraftfahrzeuge (Marke/Typ/Farbe/Kennzeichen), heben sie handschriftlich unterzeichnete Unterlagen auf (Verträge, Quittungen, Zertifikate) sowie Telefon- und Handy-Nummern.