Bundeskriminalamt (BKA)

Warnung vor Betrug beim Auto-Verkauf / Bezahlung mit ungedeckten Schecks

  • Datum:13. August 2004

Das Bundeskriminalamt registriert zunehmend Fälle, in denen hochwertige Kraftfahrzeuge mit nicht gedeckten Schecks "bezahlt" werden.

Die Vorgehensweise: Angebliche Mitarbeiter niederländischer Firmen bzw. Personen, die sich mit englischen Personalien ausgeben, kontaktieren per Telefon, Fax oder Internet deutsche Autohändler und Privatpersonen, die Fahrzeuge im Internet und in Fachzeitschriften anbieten und unterbreiten diesen ein Kaufangebot.

Nach Abgabe einer verbindlichen Bestellung wird zur Bezahlung des Kaufpreises ein Scheck aus einem englischsprachigen Land - beispielsweise Großbritannien, Irland, Kanada und USA - übersandt. Die Schecks weisen einen Betrag aus, der teilweise deutlich über dem vereinbarten Kaufpreis liegt. Der überzeichnete Betrag soll dem Abholer des Wagens mitgegeben werden bzw. über die Western Union Bank transferiert werden.

Da der Scheck in der Regel einer ersten Überprüfung standhält, wird er dem Verkäufer zunächst von seiner Bank gutgeschrieben. Erst später, nach Aushändigung des Autos und des Bargeldes bzw. der Transaktion über die Western Union Bank stellt sich heraus, dass der Scheck keine Deckung aufweist oder gestohlen ist.

Dem Bundeskriminalamt sind mittlerweile mehr als 100 derartige Fälle mit einer Schadenssumme von ca. 1,5 Millionen Euro bekannt geworden. Seit Jahresbeginn ist ein deutlicher Anstieg der Fallzahlen zu verzeichnen.
Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat dazu nun ein Sammelverfahren übernommen.

Personen, die derartige Angebote erhalten haben oder die bereits Opfer einer solchen Straftat geworden sind, sollten in jedem Fall ihre örtliche Polizeidienststelle informieren.