Bundeskriminalamt (BKA)

Bundeskriminalamt ruft zu besonderer Wachsamkeit im Umgang mit Zahlungskarten auf

  • Datum:10. Dezember 2004

Damit es keine böse Überraschung zu Weihnachten gibt:

Während der Vorweihnachtszeit steigt erfahrungsgemäß die Zahl der Abhebungen mit Zahlungskarten an Geldautomaten. Das könnten sich Straftäter zu Nutze machen, in dem sie die Geldautomaten verstärkt für Kartendiebstähle oder das illegale Erlangen von Kartendaten manipulieren. Mit den gestohlenen Originalkarten oder mittels Kartenfälschungen, die mit den illegal kopierten Kartendaten kodiert sind, werden im Einzelfall sehr hohe Schäden verursacht.

Beachten Sie diese Sicherheitshinweise - Sie können sich mit geringem Aufwand effektiv vor Schaden schützen:

  • Notieren Sie niemals Ihre PIN - schon gar nicht auf der Karte.
  • Verdecken Sie die PIN-Eingabe, in dem Sie die Hand oder Geldbörse als Sichtschutz dicht über die Tastatur halten. Dies erschwert ein Ausspähen erheblich.
  • Geben Sie die PIN niemals an Türöffnern ein - auch nicht bei Banken. Verständigen Sie sofort die Polizei, wenn eine PIN-Eingabe am Türöffner gefordert wird.
  • Befolgen Sie keine Hinweiszettel, die zur mehrmaligen Eingabe der PIN auffordern.
  • Bitten Sie aufdringliche Personen oder angebliche Helfer, auf Distanz zu bleiben.
  • Melden Sie sofort auffällige Veränderungen an Geldautomaten.
  • Lassen Sie Ihre Karte bei Verlust sofort sperren. Dies gilt auch, wenn die Karte aus nicht nachvollziehbaren Gründen vom Geldautomaten einbehalten wird.

Weitere Präventionstipps finden Sie auf der Homepage der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes unter www.polizei-beratung.de