Bundeskriminalamt (BKA)

Bundeskriminalamt warnt vor Warenkredit-Betrügern

Kriminelle bezahlen Waren mit gefälschten Schecks

  • Datum:12. Juli 2005

Das Bundeskriminalamt (BKA) verzeichnet erneut eine Zunahme von Fällen, in denen Kriminelle versuchen, betrügerisch an Waren deutscher Firmen zu gelangen. Dabei gehen die Täter wie folgt vor:

Englischsprachige Personen bestellen telefonisch oder per Fax im Namen britischer Unternehmen bei deutschen Firmen Computerteile und -zubehör (Festplatten, Prozessoren, Druckerpatronen). Geordert werden auch Mobiltelefone und andere Elektroartikel, wobei der Wert mehrere 100.000 Euro betragen kann.
Auffällig ist, dass die Betrüger die vorgeschlagenen Preise sofort akzeptieren und auf schnelle Lieferung drängen. Die bestellte Ware soll nach Angaben der Besteller per Spedition an Adressen im Londoner Stadtgebiet geschickt werden. Die Lieferanschriften weichen meist von den angegebenen Firmensitzen in Großbritannien ab.

Als "Bezahlung" übersenden die Täter Schecks bzw. Zahlungsbestätigungen - vornehmlich von der Lloyds Bank, der Barclays Bank und der Nat West Bank. Sowohl die Schecks als auch die Bestätigungsschreiben sind dabei gefälscht.

Bei den von den Tätern verwendeten Firmenbezeichnungen handelt es sich meist um die Namen tatsächlich existenter Unternehmen, deren Namen missbräuchlich benutzt werden.

Das BKA rät Lieferanten zur Vorsicht, wenn:

  • Preisangebote sofort und ohne weitere Verhandlungen akzepziert werden,
  • Telefon- bzw. Fax-Erreichbarkeiten mit der Ziffer "7" (Mobilfunknummer) nach der Landesvorwahl beginnen (sowohl auf Firmenbögen als auch auf angeblichen Bankbestätigungen),
  • die angegebenen E-Mail-Anschriften als Domain einen Freemail-Anbieter haben,
  • neben der schriftlichen Bestellung per Fax auch eine telefonische Kontaktaufnahme erfolgt, in der auf schnelle Warenlieferung gedrängt wird,
  • die Lieferanschrift von der angegebenen Firmenanschrift abweicht.


Geschädigte sollten unbedingt Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle erstatten - auch wenn noch kein Schaden entstanden ist. Der Kontakt mit den Tätern sollte abgebrochen und jegliche Lieferung vermieden werden.