Bundeskriminalamt (BKA)

BKA warnt vor „Schockanrufen“

Telefonische Betrugsmasche nimmt zu

Meldung Datum: 24. Mai 2023

Das Bundeskriminalamt (BKA) warnt vor einer Betrugsmasche am Telefon, den so genannten „Schockanrufen“. Bei dieser Betrugsform, die aktuell wieder häufiger von der Polizei beobachtet wird, geben sich die Täter nicht nur als nahe Angehörige aus, die sich in einer Notlage befinden, sondern bedrängen ihre Opfer auch massiv, indem sie bei weiteren Anrufen vorspielen, staatliche Institutionen zu vertreten, etwa Polizeien oder Staatsanwaltschaften.

Die Betrüger suggerieren den angerufenen Personen, dass sie dringend finanziell helfen müssen. Oft wird vorgespielt, dass ein Angehöriger eine Straftat oder einen Verkehrsunfall verursacht habe und ihm nun eine Gefängnisstrafe drohe. Das Opfer wird massiv unter Druck gesetzt, eine vermeintliche „Kaution“ zu stellen oder eine „Entschädigung“ zu zahlen.

Täterseitig agieren oft mehrere Anrufende. Sie übergeben sich gegenseitig das Gespräch und spielen den Geschädigten so ein reales und aktuelles Geschehen vor. Zu Beginn führt oft ein vermeintliches Familienmitglied mit weinerlicher Stimme das Gespräch, um im Anschluss das Telefonat an einen weiteren Täter zu übergeben, der sich beispielweise als Polizeibeamter oder Staatsanwalt ausgibt.

Die Betrüger nutzen diesen Schockmoment aus und setzen ihre Opfer auch unter zeitlichen Druck, um sie zu unüberlegten Handlungen zu drängen. Die Anrufer binden die Opfer durch permanente Telefonkontakte an sich und verhindern damit gleichzeitig eine Kontaktaufnahme der Betroffenen zu tatsächlichen Verwandten oder der Polizei.

Bei diesen Schockanrufen werden Beträge von bis zu 100.000 Euro gefordert. Geht ein Opfer darauf ein, erscheint ein Abholer vor Ort oder das Opfer wird zu einem Übergabeort gelotst. Während dieser Übergabephase wirkt ein Anrufer häufig erneut auf das Opfer ein. Sobald die Vermögenswerte übergeben sind, beenden die Täter das Gespräch.

Das Bundeskriminalamt rät:

  • Folgen Sie nicht den Aufforderungen der Anrufer. Lassen Sie sich nicht in ein Gespräch verwickeln oder unter Druck setzen. Legen Sie einfach auf.
  • Geben Sie am Telefon keine Details zu persönlichen oder finanziellen Verhältnissen preis.
  • Rufen Sie Ihre tatsächlichen Angehörigen unter der Ihnen bekannten Nummer an.
  • Denken Sie daran: Die Polizei oder vergleichbare Amtspersonen werden Sie niemals telefonisch um die Aushändigung von Bargeldbeträgen oder Wertsachen bitten.
  • Übergeben Sie niemals Geld oder Wertgegenstände an Personen, die Sie nicht kennen.
  • Lassen Sie grundsätzlich keine Unbekannten in ihre Wohnung oder Ihr Haus.
  • Falls Sie einen solchen Anruf erhalten haben, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihre örtlich zuständige Polizeidienststelle, um den Vorfall zur Anzeige zu bringen.

Betroffene von betrügerischen Anrufen können sich bei Bedarf an Opferberatungsstellen, beispielsweise den „WEISSEN RING“ (https://weisser-ring.de, bundesweite Rufnummer 116 006) wenden.

Weitere Hinweise und Informationen für Opfer einer Straftat finden Sie auf der Webseite der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes: https://www.polizei-beratung.de/opferinformationen/.