Das BKA stellt klar: Erstmalige Identifizierung des ehemaligen Bundestagsabgeordneten Edathy am 15. Oktober 2013 in Bezug auf ein kinderpornografisches Verfahren ist weiterhin richtig!
Das BKA stellt klar: Erstmalige Identifizierung des ehemaligen Bundestagsabgeordneten Edathy am 15. Oktober 2013 in Bezug auf ein kinderpornografisches Verfahren ist weiterhin richtig!