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Wie bei jeder Behörde ergeben sich Zuständigkeiten und Befugnisse des Bundeskriminalamtes aus gesetzlichen Regelungen. Der Auftrag des BKA ist im Grundgesetz und im Gesetz über das Bundeskriminalamt beschrieben.
Persönlicher Kontakt ist für eine erfolgreiche Zusammenarbeit oft unentbehrlich. Das BKA hat daher Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ins Ausland entsandt, die nahezu weltweit eine Zusammenarbeit mit den Behörden vor Ort ermöglichen. Die Verbindungsbeamten leisten so einen wichtigen Beitrag zur internationalen Kriminalitätsbekämpfung.
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