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Die PKS für die Bundesrepublik Deutschland wird vom Bundeskriminalamt auf der Grundlage der von den 16 Landeskriminalämtern gelieferten Landesdaten erstellt.
Unter bestimmten Voraussetzungen verfügt das BKA bei Bedrohungen durch den internationalen Terrorismus über Gefahrenabwehrbefugnisse, die im Regelfall in der Zuständigkeit der Polizeien der Bundesländer liegen.
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