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Über drei Milliarden Euro Schaden durch Wirtschaftskriminalität
Strafprozessuale Maßnahmen gegen über 100 Beschuldigte in 13 Bundesländern
Unter bestimmten Voraussetzungen verfügt das BKA bei Bedrohungen durch den internationalen Terrorismus über Gefahrenabwehrbefugnisse, die im Regelfall in der Zuständigkeit der Polizeien der Bundesländer liegen.
Freies Netz und vernetzte Sicherheit – BKA Vizepräsident Peter Henzler beim 24. Berliner Forum der Deutschen Gesellschaft für Gesetzgebung e.V.
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